Ausbildungsvergütung
Die Empfehlungen der ZIKS zu den Ausbildungsvergütungen wurden 2023 von der Mitgliederversammlung der Zahntecfhniker-Innung Kassel neu geregelt.
Hiernach sollen die Auszubildenden folgende Ausbildungsvergütungen erhalten:
1. Lehrjahr 900,-- EUR
2. Lehrjahr 975,-- EUR
3. Lehrjahr 1.025,-- EUR
4. Lehrjahr 1.075,-- EUR
Der Urlaubsanspruch jedes/jeder Auszubildenden richtet sich nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG). Ist ein/eine Auszubildende(r) zum 01.01. des Arbeitsjahres 15 Jahre alt erhält er/sie 30 Werktage (Mo.-Sa.) bzw. 25 Arbeitstage (Mo.-Fr.) Urlaub. Ist er/sie zu diesem Zeitpunkt 16 Jahre alt beträgt der Urlaubsanspruch 27 Werktage (Mo.-Sa.) bzw. 23 Arbeitstage (Mo.-Fr.). Und ist er/sie 17 Jahre alt, sind es 25 Werktage (Mo.-Sa.) bzw. 21 Arbeitstage (Mo.-Fr.). Wer 18 Jahre und älter ist, unterliegt nicht mehr dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) und erhält in der Regel 24 Werktage (Mo.-Sa.) bzw. 20 Arbeitstage (Mo.-Fr.).
Da in den Dentallaboratorien in einer 5-Tage-Woche gearbeitet wird, gilt für die Auszubildenden die Urlaubsregel nach Arbeitstagen.