Entscheidung im Bundesschiedsamt zum Bundesmittelpreis

Im Bundesschiedsamt wurde am 24.01.2018 entschieden, dass die Bundesmittelpreise für zahntechnische Leistungen gem. § 57 SGB V ab dem 01.01.2018 um 2% steigen.

Damit ist der Weg frei, die regionalen Verhandlungen zu den Preisen für zahntechnische Leistungen in 2018 aufzunehmen.

Die Verhandlungskommission des LIV Hessen trifft sich am 26.01.2018 in Fulda, um die Verhandlungsstrategie festzulegen. Die Forderung der Zahntechniker in Hessen liegt bei annähernd 3%. Damit würden alle Preise im Korridor auf der Maximalgrenze von 105% liegen. Die Verhandlungskommission wird alles dafür tun, dieses Ziel auch zu erreichen - obwohl man davon ausgehen muss, dass die Gegenseite diese Forderung vehement bekämpfen wird.

Zur weiteren Information hier noch ein paar Termine:

10.02.2018 Klaus Kanter Stiftung in Frankfurt am Main

10.03.2018 Freisprechungsfeier

14.03.2018 Mitgliederversammlung


Datenschutz und Arbeitssicherheit - so aktuell wie noch nie

Wer bis jetzt seine Hausaufgaben in Bezug auf Arbeitsschutz und Datensicherheit noch nicht gemacht hat, dem läuft ab sofort die Zeit davon.

Die diesbezüglichen Auswirkungen auf unsere Betriebe werden immer brisanter.

Am 25.05.2018 läuft die 3-jährige Übergangsfrist der Betriebe für die Implementierung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischern Union endgültig ab.

Die Zahntechniker-Innung Kassel unterstützt auch in diesen Bereichen alle Innungsmitgliedsbetriebe im Rahmen ihrer Aktion "Mehrwert-einer-Innungsmitgliedschaft".

Zum Thema "Datenschutz in Dentallaboratorien" wird es am 23.04.2018 im AXXE Motel Lohfelden eine Veranstaltung Ihrer Innung geben (siehe auch unter Termine).

Versäumen Sie diesen Termin nicht. Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung werden mit 2% bzw. 4% eines Jahresumsatzes geahndet.

Sollten Ihre Kunden Ihnen Verträge vorlegen, die Sie diesbezüglich unterschreiben sollen, tun Sie dies nicht!!!

Wenn Sie unterschreiben, müssten Sie sicherstellen könen, dass jede Weitergabe einer patientenbezogenen Information (z.B. zum Fräszentrum, zu den eigenen Mitarbeitern etc.) mit den Kunde abgesprochen wird.

Der VDZI ist dabei alle rechtlichen Fragen zu klären. Warten Sie einfach ab. Wir informieren Sie rechtzeitig über die Schritte, die Sie gehen müssen.