Ausbildungsvergütung

Die Empfehlungen der ZIKS zu den Ausbildungsvergütungen wurden 2023 von der Mitgliederversammlung der Zahntecfhniker-Innung Kassel neu geregelt.

Hiernach sollen die Auszubildenden folgende Ausbildungsvergütungen erhalten:

1. Lehrjahr  900,-- EUR

2. Lehrjahr  975,-- EUR

3. Lehrjahr  1.025,-- EUR

4. Lehrjahr  1.075,-- EUR

Der Urlaubsanspruch jedes/jeder Auszubildenden richtet sich nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG). Ist ein/eine Auszubildende(r) zum 01.01. des Arbeitsjahres 15 Jahre alt erhält er/sie 30 Werktage (Mo.-Sa.) bzw. 25 Arbeitstage (Mo.-Fr.) Urlaub. Ist er/sie zu diesem Zeitpunkt 16 Jahre alt beträgt der Urlaubsanspruch 27 Werktage (Mo.-Sa.) bzw. 23 Arbeitstage (Mo.-Fr.). Und ist er/sie 17 Jahre alt, sind es 25 Werktage (Mo.-Sa.) bzw. 21 Arbeitstage (Mo.-Fr.). Wer 18 Jahre und älter ist, unterliegt nicht mehr dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) und erhält in der Regel 24 Werktage (Mo.-Sa.) bzw. 20 Arbeitstage (Mo.-Fr.).

Da in den Dentallaboratorien in einer 5-Tage-Woche gearbeitet wird, gilt für die Auszubildenden die Urlaubsregel nach Arbeitstagen.